Jahresklassen Fotografie

Kurse mit und über Künstlerische Fotografie​

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. LEISTUNGEN
(1) Die von JahresklassenFotografie angebotenen Workshops, Seminare, Lesungen, Schulungen und Ausstellungen sind Freizeitveranstaltungen von JahresklassenFotografie (im Folgenden: „Veranstaltungen“).

(2) Die Veranstaltungsankündigungen auf der Internetseite www.jahresklassen-fotografie.com in Anzeigen, auf Flyern und in Newslettern von JahresklassenFotografie enthalten eine Beschreibung der wesentlichen Inhalte der jeweiligen Veranstaltung.

(3) Bei der Durchführung der Veranstaltungen von JahresklassenFotografie wird individuell auf die Teilnehmerbedürfnisse eingegangen. Deshalb kann je nach Kursbesetzung und Interesse der Teilnehmer von den angekündigten Inhalten abgewichen werden.

(4) Die jeweiligen Veranstaltungsankündigungen geben auch Auskunft darüber, welches Vorwissen der Teilnehmer erforderlich ist.

(5) Zusätzliche Leistungen wie Verpflegung oder Übernachtungen oder Personentransfers oder andere Zusatzleistungen sind ebenfalls der jeweiligen Ankündigung zu entnehmen.

(6) Veranstaltungen, die in der entsprechenden Ankündigung einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen von JahresklassenFotografie. Insofern tritt JahresklassenFotografie nur als Vermittler auf.

(7) JahresklassenFotografie hat jederzeit das Recht einen anderen Assistenten, Co-Dozenten oder Führer (im Folgenden: „Veranstaltungsleiter“) als den/die in der Vorankündigung genannten für die Veranstaltung einzusetzen.

II. VERTRAGSSCHLUSS
Mit der Anmeldung per E-Mail akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und erklärt ein verbindliches Angebot. Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt durch den Zugang der von JahresklassenFotografie erklärten Annahmeerklärung (Anmeldebestätigung) zustande.

III. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Anmeldung aktuellen Ankündigung. Die Anmeldung verpflichtet unabhängig von der Teilnahme zur Zahlung des ausgewiesenen Entgelts.

(2) Zahlung erfolgt in der Regel per Überweisung (nach vorheriger Rechnungsstellung). Andere Zahlungsweisen (z.B. Ratenzahlung) wird dem Teilnehmer nach Absprache angeboten.

(3) Die Bezahlung des Veranstaltungsentgelts muss spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn überwiesen sein.

(4) Bei nicht fristgerechtem Eingang des Veranstaltungsentgelts verfällt der Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung ohne gesonderte Benachrichtigung. In Ausnahmefällen oder bei kurzfristiger Anmeldung ist Barzahlung am Tag der Veranstaltung vor Veranstaltungsbeginn möglich. Dies bedarf einer besonderen Vereinbarung mit JahresklassenFotografie.

V. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN
(1) JahresklassenFotografie gewährt dem Kunden das Recht, zu den Bedingungen der nachfolgenden Absätze ohne Angabe von Gründen schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.

(2) Der Rücktritt muss vom Kunden gegenüber JahresklassenFotografie schriftlich entweder per Brief, oder E-Mail erklärt werden.

(3) Bei einem Zugang der Rücktrittserklärung bei JahresklassenFotografie bis zu 7 Tagen vor Veranstaltungsbeginn berechnet JahresklassenFotografie Stornokosten in Höhe von 20% des zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Veranstaltungsentgelts. Geht die Rücktrittserklärung später zu, berechnet JahresklassenFotografie 50% des zum Zeitpunkt der Anmeldung geltenden Veranstaltungsentgelts.

(4) Bereits entstandene Auslagen (z.B. Anreise- und Übernachtungskosten, Materialkosten) werden nicht erstattet

(5) JahresklassenFotografie gewährt dem Kunden nach Absprache das Recht, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Der Ersatzteilnehmer sollte über die entsprechenden Qualifikationen verfügen.

(6) Outdoor-Veranstaltungen werden auch bei schlechtem Wetter (Regen, Schnee, etc.) durchgeführt, es gibt keine trockenen „Ersatzrouten“ und keine wetterbedingten Rückerstattungen von Beiträgen, wenn ein Kunde aufgrund schlechten Wetters nicht erscheint.

VII. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH JAHRESKLASSEN-FOTOGRAFIE
(1) JahresklassenFotografie darf eine Veranstaltung absagen,
a) wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, oder
b) wenn der Dozent / Leiter der Veranstaltung ausfällt und kein passender Ersatz gefunden werden kann, oder
c) in Fällen höherer Gewalt, oder
d) wenn eine oder mehrere Ereignisse auftreten, die den Ablauf der Veranstaltung teilweise oder komplett unmöglich machen.

(2) Entfällt die Veranstaltung, wird dies dem Kunden unverzüglich mitgeteilt und ggf. ein Ersatztermin angeboten. Bereits gezahltes Veranstaltungsentgelt wird unverzüglich in vollem Umfang zurückerstattet.

(3) Bereits entstandene Auslagen (z.B. Anreise- und Übernachtungskosten, Materialkosten) werden nicht erstattet. JahresklassenFotografie empfiehlt Anreisen und Übernachtungen mit einer kurzfristigen Stornierungsmöglichkeit zu buchen.

(4) JahresklassenFotografie kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere, aber nicht nur dann vor, wenn der Kunde gegenüber dem Veranstaltungsleiter oder anderen Kunden ein besonders gravierendes Fehlverhalten an den Tag legt.

VIII. NUTZUNGSRECHTE
(1) Die im Rahmen der Veranstaltungen ausgehändigten Schulungsunterlagen, Bilder, Filme, Multimedia-Werke oder sonstigen urheberrechtlich geschützten Werke darf der Kunde nur im Rahmen der Veranstaltung nutzen. Insbesondere die nachträgliche Vervielfältigung, das Herstellen von Kopien und von Veröffentlichungen jeder Art ist ohne die ausdrückliche Zustimmung von JahresklassenFotografie und des jeweiligen Rechteinhabers nicht zulässig. Das Nutzungsrecht an den Unterlagen besteht lediglich für den persönlichen Gebrauch und für weitere persönliche Studienzwecke. Jede darüber hinaus gehende, insbesondere gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet.

(2) Werden im Rahmen der Veranstaltung von den Teilnehmern eigene Bilder erstellt, so sind insbesondere das Recht am eigenen Bild, Urheberrechte, Markenrechte und Persönlichkeitsrechte zu berücksichtigen. Für den Erwerb von Nutzungsrechten ist im Einzelfall mit dem Künstler, dem Veranstaltungsleiter, dem Modell, dem Urheberrechtsinhaber oder sonstigen Rechteinhabern eine gesonderte Absprache zu treffen. Es besteht kein Anspruch auf die Einräumung von Nutzungsrechten, die über die Nutzung im Rahmen der Veranstaltung hinausgeht.

(3) JahresklassenFotografie hat ein Interesse an der Dokumentation der durchgeführten Veranstaltungen. Zu diesem Zweck können Veranstaltungsergebnisse von JahresklassenFotografie veröffentlicht werden, sofern keine Rechte entgegenstehen. Will ein Veranstaltungsteilnehmer seine Werke im Rahmen dieser Veröffentlichung nicht abgebildet haben, so bittet JahresklassenFotografie um entsprechenden Hinweis.

IX. HAFTUNG
(1) Die Haftung von JahresklassenFotografie beschränkt sich auf Fälle, bei denen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens JahresklassenFotografie oder seiner Erfüllungsgehilfen nachgewiesen werden kann. Abweichend hiervon haftet JahresklassenFotografie in Fällen der Verletzung von Leben, Gesundheit oder Körper, sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch bei einfacher Fahrlässigkeit.

(2) Eine Garantie für die Richtigkeit von Aussagen oder Informationen, die im Rahmen der Veranstaltungen vermittelt werden, wird nicht übernommen.

X. VERSCHIEDENES
(1) Die etwaige Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. JahresklassenFotografie ist berechtigt, nichtige Bestimmungen, soweit rechtlich möglich, durch solche zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommen.

(2) Änderungen, Ergänzungen oder eine Aufhebung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftform-Erfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf als Geschäftssitz von JahresklassenFotografie, außer in Fällen, in denen ein anderer Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist.

Stand: März 2021